Compliance & Sicherheit
Dokumenten-Center
Unterlagen für Einkauf, IT-Sicherheit und Datenschutz – kompakt und nachvollziehbar.
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Whitepaper: Zero-Knowledge-Verschlüsselungsarchitektur
Clientseitige AES-256-GCM-Verschlüsselung, PBKDF2-Schlüsselableitung, SHA-256-Hashkette und Speicheroptionen. Schweizer Objektspeicher in Vorbereitung.
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Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) nach revDSG und DSGVO
Weisungsbindung, technische und organisatorische Massnahmen, Unterauftragsbearbeiter, Rückgabe und Löschung.
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Service Level Agreement (SLA)
Verfügbarkeitsziele, Reaktionszeiten nach Schweregrad, Supportzeiten und Eskalation – individuell pro Vertrag.
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Die Unterlagen werden nach einem kurzen Gespräch und vor Vertragsabschluss individuell bereitgestellt.
Welcher Gesetzesartikel wie adressiert wird
Zuordnung der massgeblichen Artikel des Schweizer Datenschutzgesetzes (SR 235.1) zu den Funktionen von PromptAudit. PromptAudit unterstützt die Erfüllung dieser Pflichten; die Verantwortung bleibt beim Unternehmen.
Art. 6 DSG
Bearbeitungsgrundsätze (Verhältnismässigkeit, Zweckbindung)
Lokale RAM-Maskierung von Namen, IBAN und AHV-Nummern vor dem Versand an KI-Dienste
Reduziert die Menge übermittelter Personendaten
Technisch umgesetzt (Pilot)Art. 7 DSG
Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Maskierung und Verschlüsselung sind standardmässig aktiv, nicht optional
Technische Voreinstellung statt Mitarbeiterdisziplin
Technisch umgesetzt (Pilot)Art. 8 DSG
Datensicherheit (angemessene TOM)
AES-256-GCM-Verschlüsselung im Browser mit PBKDF2-Schlüsselableitung; Backend speichert nur Chiffrat
Siehe TOM-Katalog in Anhang 2 des AVV
Technisch umgesetzt (Pilot)Art. 9 DSG
Bearbeitung durch Auftragsbearbeiter
Schweizer Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit Liste der Unterauftragsbearbeiter
Vertragsvorlage, vor Abschluss juristisch zu prüfen
Vertraglich geregeltArt. 16–17 DSG
Bekanntgabe ins Ausland
Jurisdiktionsprüfung blockiert US-Speicheranbieter für BYOS; Zielarchitektur Schweizer Rechenzentren
Wahl des KI-Anbieters bleibt Verantwortung des Kunden
Unterstützt – Pflicht beim KundenArt. 12 DSG
Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten
Exportierbare Audit-Protokolle als Grundlage für das Verzeichnis
Das Verzeichnis selbst führt der Verantwortliche
Unterstützt – Pflicht beim KundenArt. 22 DSG
Datenschutz-Folgenabschätzung
Technische Dokumentation und Risikorechner als Input für die DSFA
Die DSFA führt der Verantwortliche durch
Unterstützt – Pflicht beim KundenArt. 24 DSG
Meldung von Verletzungen der Datensicherheit
Append-only SHA-256-Hashkette (WORM) zur Rekonstruktion; Meldefrist 48 Stunden gemäss AVV
Meldung an den EDÖB erfolgt durch den Verantwortlichen
Vertraglich geregelt
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. PromptAudit befindet sich in einer geschlossenen Pilotphase und ist nicht zertifiziert. Die Matrix ersetzt keine Prüfung durch Ihre Datenschutzberatung.
Viren-Resistenz: So ist das System selbst geschützt
Diese Massnahmen verringern die Angriffsfläche auf Server, Cloud und Browser-Erweiterung. Sie ergänzen den Virenschutz auf Ihren Endgeräten, ersetzen ihn aber nicht.
Isolierte Server-Umgebung
Serverfunktionen laufen in isolierten, verwalteten Laufzeitumgebungen ohne eigene Server-Zugänge, die wir selbst betreiben müssten.
Keine Programm-Uploads
Das System nimmt von aussen keine ausführbaren Dateien entgegen. Formulareingaben werden geprüft und begrenzt.
Nur Chiffrate in der Cloud
Auch bei einem Server-Vorfall liegen Prompts und Antworten nur als AES-256-GCM-Chiffrat vor, ohne Schlüssel.
Abgeschottete Browser-Erweiterung
Manifest V3 trennt die Erweiterung von besuchten Webseiten (Isolated Worlds). Webseiten-Skripte erhalten keinen direkten Zugriff.
Kein nachgeladener Fremdcode
Der Code der Erweiterung ist fest im Paket enthalten; Manifest V3 untersagt das Ausführen von aus dem Internet nachgeladenem Code.
Browser-eigene Kryptografie
Verschlüsselung nutzt die integrierte WebCrypto-Schnittstelle des Browsers statt eigener Krypto-Bibliotheken.
Wo die technische Grenze liegt
Ist auf einem Arbeitsplatz bereits Schadsoftware mit Administratorrechten aktiv, kann sie Tastatureingaben oder Bildschirminhalte im Betriebssystem abgreifen, bevor der Browser sie erhält. Das kann keine Browser-Anwendung verhindern – auch kein E-Banking. Dafür braucht es einen Endpoint-Schutz (EDR) auf Kundenseite.
Geplant: Veröffentlichung im Chrome Web Store und Microsoft Partner Center (inkl. Store-Prüfung und Signatur) sowie ein unabhängiger Penetrationstest.
Pilotphase: Store-Freigabe und Penetrationstest stehen noch aus. Keine Zertifizierung. Absolute Sicherheit kann kein System garantieren.
Endgeräte schützen: 5 Massnahmen gegen Viren und Lücken
PromptAudit verschlüsselt Eingaben im Browser. Ist das Gerät selbst mit Schadsoftware befallen, kann diese Text jedoch abgreifen, bevor er verschlüsselt wird. Diese Massnahmen liegen in der Verantwortung Ihres Unternehmens.
- 01
Aktiver Virenschutz / EDR
Microsoft Defender for Endpoint oder eine gleichwertige EDR-Lösung auf allen Arbeitsplätzen aktivieren. So werden Spionagesoftware und Keylogger erkannt, bevor sie Eingaben vor der Verschlüsselung abgreifen können.
- 02
Automatische Updates
Betriebssystem (Windows, macOS) und Browser (Chrome, Edge, Firefox) zentral und automatisch aktualisieren, damit bekannte Sicherheitslücken rasch geschlossen werden.
- 03
Kontrolle der Browser-Erweiterungen
Fremde Erweiterungen können Webseiteninhalte mitlesen. Per Intune/GPO nur geprüfte Erweiterungen zulassen (Freigabeliste) und alle übrigen sperren.
- 04
Geräte-Vollverschlüsselung
BitLocker (Windows) bzw. FileVault (macOS) aktivieren, damit bei Verlust oder Diebstahl keine lokalen Daten ausgelesen werden können.
- 05
Sichere Schlüsselverwaltung
Passphrase bzw. Firmenschlüssel nur in einem Firmen-Passwortmanager aufbewahren, nie per E-Mail oder Chat teilen und nie an den Support senden. Zugänge mit Mehrfaktor-Authentifizierung schützen.
Empfehlungen zur Orientierung, keine abschliessende Sicherheitsberatung. Genannte Produkte sind Beispiele ohne Partnerschaft. Absolute Sicherheit kann kein System garantieren.
Geprüft wird der Code, nicht das Versprechen.
Der Quellcode des Capture-Agent wird nach Verifizierung und eNDA offengelegt. IT-Compliance und Security-Teams können selbst feststellen, dass AES-256-GCM im Browser verschlüsselt und kein Klartext-Prompt die Infrastruktur verlässt.
- AES-256-GCM-Verschlüsselung im Browser-Kontext der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters
- Schlüsselableitung per PBKDF2-SHA256; der Schlüssel wird nicht übertragen und nicht gespeichert
- Kein Klartext-Prompt in Übertragung, Protokollierung oder Speicherung
Der Quellcode ist nicht öffentlich. Einsicht erhalten verifizierte CISOs, Auditoren und IT-Systemhäuser nach unterzeichneter Vertraulichkeitsvereinbarung (eNDA), befristet und schreibgeschützt. Eine externe Zertifizierung liegt nicht vor.